Ausgelöster Rauchmelder
Beim Eintreffen der Einsatzkräfte war weder ein ausgelöster Rauchmelder, noch Rauch oder Feuer festzustellen. Das Wohngebäude wurde überprüft. Kein weiteres Eingreifen notwendig.
Beim Eintreffen der Einsatzkräfte war weder ein ausgelöster Rauchmelder, noch Rauch oder Feuer festzustellen. Das Wohngebäude wurde überprüft. Kein weiteres Eingreifen notwendig.
Eine Person, war nach einem Sturz, unter einem Heizkörper eingeklemmt. Das Pflegepersonal alarmierte die Rettungsleitstelle. Die Einsatzkräfte konnten die Person, mit Hilfe eines Akku-Spreitzer, aus der misslichen Lage befreit werden. …
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Mittels Drehleiter wurde ein Patient aus dem 1. Obergeschoss seines Wohnhauses transportiert und dem Rettungsdienst übergeben.