Auslösung Brandmeldeanlage in Wohnanlage
Auslösung der Anlage durch Bauarbeiten. Kein Eingreifen notwendig.
Auslösung der Anlage durch Bauarbeiten. Kein Eingreifen notwendig.
Bericht folgt
Die ersten Feuerwehrkräfte, die bei dem Holz verarbeitenden Betrieb eintrafen, konnten außer einem stark qualmenden Schornstein, der wohl Grund für die Alarmierung war, keine weiteren Auffälligkeiten feststellen. Nach dem der …
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