Fehlauslösung des Notrufs
Kein Ausrücken der Einsatzkräfte notwendig.
Kein Ausrücken der Einsatzkräfte notwendig.
Beim Eintreffen der Einsatzkräfte war weder ein ausgelöster Rauchmelder, noch Rauch oder Feuer festzustellen. Das Wohngebäude wurde überprüft. Kein weiteres Eingreifen notwendig.