Hilfeleistung für den Rettungsdienst
Beim Eintreffen der Feuerwehr wurde die Person bereits durch den Rettungsdienst betreut. Es war kein weiteres eingreifen durch die Feuerwehr notwendig.
Beim Eintreffen der Feuerwehr wurde die Person bereits durch den Rettungsdienst betreut. Es war kein weiteres eingreifen durch die Feuerwehr notwendig.
Bei Arbeiten einer Fachfirma an der Schwimmbadtechnik, im Keller eines Einfamilienhaus, traten Chlorgase aus. Da unklar war, ob die beiden Monteure die Gase eingeatmet hatten, wurden diese von Sanitätern betreut …