Ein kokelnder Einweggrill gab Grund zur Alarmierung. Beim Eintreffen der Kameraden an der Wohnunterkunft, hatten bereits Mitarbeiter des DRK-Stützpunkt (gegenüberliegenden Straßenseite), den Tonne bereits mit einem Feuerlöscher abgelöscht. Die Einsatzkräfte …
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Beim Eintreffen der Einsatzkräfte war weder ein ausgelöster Rauchmelder, noch Rauch oder Feuer festzustellen. Das Wohngebäude wurde überprüft. Kein weiteres Eingreifen notwendig.
Eine offen stehende Saunatür, gab Anlass zu Alarmierung. Das Temperaturmessgerät im Bereich der Türöffnung löste aus. Nach Überprüfung und Lüftung des Bereiches, wurde die Brandmeldeanlage durch den Betreiber zurückgesetzt.