Ein Bewohner des Altenwohnheims hatte den Hausnotruf betätigt. Da die Wohnungstür verschlossen war, wurden die Einsatzkräfte zur Türöffnung alarmiert. Beim Eintreffen der Kameraden*innen konnte der Bewohner die Wohnungstür selbstständig öffnen. …
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Es wurden mehrere private Osterfeuer gesichtet, die allerdings alle korrekt angemeldet und somit legal waren. Kein Eingreifen durch Feuerwehr notwendig.
Die Kameraden*innen der Feuerwehren Harsefeld und Hollenbeck mussten ein Gewerbeobjekt überprüfen, da die BMA ausgelöst hatte. Das Gewerbeobjekt wurde überprüft. Die Anlage wurde zurückgesetzt. Kein weiteres Eingreifen notwendig.